Freizeitparks im Test

Es wird nun gegen 2 Mitarbeiter ermittelt, die Staatsanwaltschaft schrieb, das Umstände bekannt geworden sind, die eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung gegeben ist.
Es hieß weiter, das ein Anfangsverdacht, Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Arbeitsunfällen missachtet worden ist.
Wenn dies stimmt, könnten eine Verurteilung mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren auf die Beschuldigten zukommen.

Geschrieben von: Christian Kneißl (3.7.24)

Foto: Freizeitparktesterteam