TEILNAHMEBEDINGUNGEN GEWINNSPIELE
Teilnahmebedingungen für Freizeitparktesterteam „Gewinnspiele“ auf Facebook und auf dieser Internetseite.
§1 Teilnehmer
1. Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland oder eine Briefadresse in Deutschland haben. Der oder die Teilnehmer müssen mindestens 16 Jahre alt und bei Facebook „Fan“ von „Freizeitparktesterteam“ sind. Ein solcher Fan wird man durch Bestätigen des „Gefällt mir“/ „Like“-Buttons auf der Freizeitparktesterteam Facebook Seite.
2. Informationen so wie das Weiterleiten der Gewinner Adressen für das Gewinnspiel oder etc. werden an den Freizeitpark, nicht an Facebook übermittelt und werden nach Beendigung des Gewinnspieles gelöscht.
Ihr stimmt diesen bei Teilnahme an dem Gewinnspiel zu, auch, dass wir sensible Daten an Freizeitparks weiterleiten, die der Gewinnauslosung dienen.
§ 2 Gegenstand
1. Diese Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme an dem Gewinnspiel des Veranstalters (Freizeitparktesterteam) durch die Teilnehmer sowie die Erhebung und Nutzung der von den Teilnehmern erhobenen oder mitgeteilten Daten.
2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
3. Teilnehmen dürfen alle Nutzer mit einem privaten facebook Account. Der Einsendeschluss für Gewinnspiele wird bei dem offiziellen Post oder der Internetseite zum Gewinnspiel bekanntgegeben. Im Anschluss werden die/der Gewinner/in ermittelt und auf Facebook bekanntgeben.
Die Freizeitparktester können das Gewinnspiel auch vor beendigung einer gestellten Zeit des Gewinnspieles die Gewinner auslosen.
§ 3 Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit
1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet die von den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte (zum Beispiel Bilder) auf potentielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt diese abzulehnen, wenn die Inhalte nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.
2. Mit dem Bereitstellen von Inhalten, insbesondere Bildern, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf Bildern und Videos abgebildeten Personen eingeholt haben.
3. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereit gestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.
4. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge von dem Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Für diese Zwecke ist es dem Veranstalter ebenfalls erlaubt, die Einreichungen zu bearbeiten und falls dies erforderlich ist, Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.
§ 4 Abwicklung
1. Die Teilnehmer werden zeitnah über facebook benachrichtigt und um die Erfüllung der gestellten Bedingungen gebeten.
2. Die Übergabe des Gewinnes erfolgt postalisch oder persönlich nach Absprache (Entscheidung obliegt Freizeitparktesterteam). Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnerrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.
3. Die Nachteile die sich aus dem Nichtzusenden oder dem Zusendung falscher Kontaktdaten oder dem Nichteinlösen des Gutscheins ergeben, gehen zu Lasten der Teilnehmer.
4. Die Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihr Name bei
https://www.facebook.com/freizeitparkbenjamin/ oder evtl. dieser Website veröffentlicht wird.
5. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter vom Freizeitparktesterteam, deren Angehörige oder Partner und deren Angehörige.
6. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Promoter oder Gewinnspiel-Firmen ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 5 Gewährleistungsausschluss
1. Der Veranstalter weist darauf hin, dass das Gewinnspiel aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden kann, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen.
2. Hierzu können technische Probleme, Regeländerungen oder Entscheidungen durch Facebook gehören.
§ 6 Haftung
1. Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen gemäß dieser Ziffer 5 folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.
2. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
3. Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
§ 7 Datenschutz
1. Der Veranstalter erhebt und nutzt die Daten der Teilnehmer nur soweit dies gesetzlich erlaubt ist oder die Teilnehmer darin einwilligen. Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes sowie des Telemedien-Gesetzes.
2. Daten werden von den Teilnehmern durch den Veranstalter nur erhoben und dienen der Gestaltung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels. Dazu gehören insbesondere die allgemeinen Informationen des Nutzers auf Facebook wie der Name des Teilnehmers. Sollten weitere Daten für diese Zwecke erhoben werden, wird dies den Teilnehmern vor der Teilnahme ersichtlich mitgeteilt.
3. Auf schriftliche oder in Textform mitgeteilten Anforderung hin, können die Teilnehmer vom Veranstalter jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten bei dem Veranstalter gespeichert sind, können deren Berichtigung sowie Löschung verlangen und Datennutzungseinwilligungen widerrufen.
Hinsichtlich des Umgangs mit Ihren persönlichen Daten verweisen wir zudem auf unsere Datenschutzerklärung.
§ 8 Hinweise und Bedingungen von Facebook
2. Die Teilnehmer können gegenüber Facebook keine Ansprüche geltend machen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Gewinnspiels oder Teilnahme am Gewinnspiel entstehen.
3. Die Teilnehmer erkennen an, dass das Gewinnspiel in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert wird bzw. in keiner Verbindung zu Facebook steht.
4. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich des Gewinnspiels sind an den Veranstalter und nicht an Facebook zu richten.
5. Der Gewinn ist bis spätestens 48 Stunden nach Bekanntgabe der Gewinner mit einer schriftlichen/telefonischen oder der Teilnahme gesetzten Bedingung des Gewinners zu bestätigen, nach dieser Frist, verfällt der Gewinn, auch wenn der Gewinner nach der Meldung sich nicht um die Beendigung des Gewinnspieles bemüht. (Bsp. Adresse Herausgabe oder etc.)
6. Pro Gewinnspiel, darf nur ein Haushalt teilnehmen (nicht mehrere Familienmitglieder) und gewinnen, so wird auch anderen Menschen die Chance gegeben, was zu gewinnen. Dies gilt auch für Gewinnspiele, die gleichzeitig auf Facebook und Instagram stattfinden, hier dürfen auch nur ein Haushalt pro Social Networkseite teilnehmen.
Falls Nr. 7 nicht anerkannt wird, so nehmen wir uns heraus, nur ein Gewinn an die Familie herauszugeben und den zweiten Gewinn (Falls vorhanden) an einen weiteren Gewinner zu verlosen.
7. Aufgrunddessen, das die Gewinnspiele meist schon Monate vorher geplant wurden, kann es auch während eines Gewinnspieles zu einer Zeitänderung des Gewinnspielendes kommen, das heißt, das das Enddatum, an dem die Gewinner ausgelost werden, ein paar Stunden/Tage nach vorne oder nach hinten verschoben werden, ihr stimmt dem zu bei Teilnahme eines Gewinnspieles.
8. Werden Mitarbeiter von Freizeitparktesterteam blockiert und es folgt keine Aufhebung nach 24h, verfällt der Gewinn und es wird ein anderer Gewinner ausgelost.
9. Gemäß besonderer Regeln der Parks (Bsp. Corona oder anderen Regeln), stimmt der Teilnehmer an dem Gewinnspiel zu, sich vor Besuch zu erkundigen welche Regeln im Park gelten und was bei Parkbesuch alles zu beachten ist, auch, ob es eine Besucher Begrenzung an dem Tag gibt bzw ein Zeitticket nötig ist.
Das Freizeitparktesterteam ist dafür nicht verantwortlich.
10. Der Gewinner, muss sich innerhalb von 7 Tagen nach Briefversand melden, wenn der Gewinn nicht angekommen ist, ansonsten wird kein Ersatz Gewinn geliefert.
10. B) Wir verschicken die Briefe per „Normalbrief“, es ist leider nicht gegeben, dass diese beim Gewinner ankommen und wir versuchen natürlich bei einer „Nichtlieferung“ das Problem zu lösen und dies mit dem jeweiligen Freizeitpark abzuklären. Bei Gutscheinverlosungen können wir leider nichts machen und euch bei einem verlorenen Brief nicht den Gewinn 1:1 zurückgeben, aber zumindest einen Ersatzgewinn in unserem vorhandenen Sortiment.
11. Accounts, die nur erstellt wurden, um an Gewinnspielen teilzunehmen, werden als Gewinner nicht berücksichtigt, darunter zählen auch Accounts, die in Ihren Profilen auf so einen Account hindeuten.
12. Wir bitten euch, den Gewinn einzulösen und wenn ihr das nicht könnt, diesen wieder zurückzuschicken. Da wir nachverfolgen können, wer welches Gewinnspiel nicht eingelöst hat, werden wir ab sofort die Gewinner von weiteren Gewinnspiel ausschließen, die die Tickets nicht einlöst haben, wir bitten um euer Verständnis.