Am 14. August 2023 stürzten im Europa-Park die Sprungtürme bei der „High-Diving-Show ein, dabei wurden 300 Kubikmeter Wasser freigesetzt, sechs Artisten wurden schwer verletzt und zwei Personen, ein Ehepaar, die mit der Wasserbahn fuhren leicht. Nun wurde der Geschäftsführer der Show verurteilt. Den ursprünglichen Bericht könnt ihr hier nachlesen.
Fehlende Unterlegscheiben, viel zu wenig Schrauben, dies habe zum Unglück von 2023 geführt, bei dem der Fehler hätte schlimmer ausgehen können. Nun wurde der Geschäftsführer einer externen Firma im Prozess vor dem Amtsgericht in Ettenheim schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 € verurteilt. Der Geschäftsführer ist somit nicht vorbestraft, da über 90 Tagessätzen, dies zu Folge hätte. Im Prozess räumte der Geschäftsführer die Schuld ein und sagte zu den Vorwürfen, das der Aufbau dieser Show im Europa-Park schon immer so gehandhabt wurde und von der Vorgängerfirma übernommen hätte. Richter Wolfram Wegmann ließ dies nicht gelten und betonte, „dass es klar die Verantwortung der Montagefirma sei, sicherzustellen, dass den Vorgaben entsprechend gearbeitet werde.“ Selbst wenn der Europa-Park gegen die Bebauung was gesagt hätte, müsse er sich gegen diese durchsetzen.
Trotz, das keines der Opfer einen Strafantrag stellte, sah die Staatsanwaltschaft eine Verletzung der Sorgfaltspflicht an, dass diese einen Strafantrag stellten.
Bildquelle: Freizeitparktesterteam – Beispielbild (19.11.2025)