Freizeitparks im Test

Am 14. August 2023, also vor mehr als zwei Jahren, stürzten die Sprungtürme bei der „High-Diving-Show ein, dabei wurden 300 Kubikmeter Wasser freigesetzt und sechs Artisten und zwei Personen, die mit der Wasserbahn fuhren verletzt.
Nun räumte der 45-jährige Angeklagte Geschäftsführer vor Gericht in Ettenheim Fehler ein.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann fahrlässige Körperverletzung „in acht tateinheitlichen Fällen“ vor, bei dem der Angeklagte bei der Montage mehrere – laut Montageanleitung vorgeschriebene Maßnahmen nicht durchgeführt habe. Dabei wurden beim Bau der Blechwände des Wasserbeckens weniger Schrauben verwendet und teils nicht einmal Unterlegscheiben eingesetzt, laut Staatsanwaltschaft. Auch räumte der Angeklagte ein, dass dieser die Sprungtürme nicht verankert habe, da der Europa-Park dies untersagt habe, um die Dichtigkeit des Sees nicht zu gefährden, die Alternative wären Sandsäcke zur Sicherung gewesen. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass Wellenbrecher nötig gewesen wären, um die Druckwellen der Wasserbahn abzufangen, dies hatte gefehlt.

Ermittlungsverfahren gg. den Europa-Park wegen möglicher Beweisvernichtung eingestellt

Auch ein Thema im Prozess war die Ermittlung der Vernichtung von Beweisen des Europa-Parks.
Der Park habe, ohne auf die Polizei zu warten, Trümmerteile geräumt und mit den Aufräumarbeiten begonnen, auch habe der Europa-Park anscheinend nicht selbst die Polizei informiert, sondern der SWR hätte auf den Unfall aufmerksam gemacht, dies bestätigte ein Polizist vor Gericht. Ein Video habe gefehlt, bei der eine Kamera das Aufräumen aufgenommen habe, das Videomaterial wurde bis heute nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft überlegte, Ermittlungen gegen den Europapark wegen einer möglichen Vernichtung von Beweismitteln einzuleiten, entschied jedoch aktuell keine Ermittlungen zu beginnen. Eventuell könnt ein Urteil am 4. Dezember fallen.

Bildquelle: Freizeitparktesterteam – Beispielbild (19.11.25)